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Anlage 6 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988 (Nr. 21); aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 6 (zu § 11 Abs. 3) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr


Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Vorbemerkungen

Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)

Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5

Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr Vorderseite (BGBl. I 2006 S. 1054)


Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr Rückseite (BGBl. I 2006 S. 1055)




 

Zitierungen von Anlage 6 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 FZV Zulassungsbescheinigung Teil I
... Zentralen Militärkraftfahrtstelle Zulassungsbescheinigungen Teil I nach dem Muster in Anlage 6 ausgefertigt werden. (4) Die Anerkennung als schadstoffarmes Fahrzeug nach § 47 ...