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Artikel 4 - Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (MissbrStGestEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Mai 2006.

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