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Anhang 2 - Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung (BUV)

V. v. 06.04.2006 BGBl. I S. 1114 (Nr. 23); aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; 2015 BGBl. I S. 813
Geltung ab 16.05.2006; FNA: 860-7-5 Sozialgesetzbuch
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Anhang 2 (zu § 1 Nr. 2) Regelungen über die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern


Anhang 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Zentralstelle für Arbeitsschutz (Zentralstelle) wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben nach

1.
§ 21 Abs. 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG),

2.
§ 115 Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) beim Bundesministerium des Innern eingerichtet.

I.
Aufgaben

Der Zentralstelle obliegen als zuständiger Behörde nach § 21 Abs. 5 ArbSchG für den öffentlichen Dienst des Bundes vor allem die Aufgaben der Beratung und Überwachung, damit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen eingehalten werden, sowie nach § 115 Abs. 3 SGB VII die Aufgabe der Prävention (§ 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 SGB VII) mit Ausnahme des Erlasses von Unfallverhütungsvorschriften.

II.
Durchführung

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Nummer I handelt die Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) im Auftrag der Zentralstelle.

Die Aufsicht des Bundesministeriums des Innern über die UK-Bund gemäß § 21 Abs. 5 ArbSchG und gemäß § 115 Abs. 3 SGB VII wird von der Zentralstelle wahrgenommen.

III.
Arbeitskreis Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Zur Beratung der Zentralstelle wurde ein ständiger Arbeitskreis Arbeitsschutz und Unfallverhütung gebildet, der sich aus Vertretern der obersten Bundesbehörden, Fachleuten und Wissenschaftlern zusammensetzt.

IV.
Wahrnehmung

Die Aufgaben der Zentralstelle werden vom Referat Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Bundesdienst des Bundesministeriums des Innern wahrgenommen.

Dessen Leiter oder Leiterin ist zugleich Leiter oder Leiterin der Zentralstelle.

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Zitierungen von Anhang 2 BUV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 BUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BUV Anzuwendende Regelungen
... über die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern -Anhang 2 -, 3. Regelungen über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß ...