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§ 2 - Aromenverordnung (AromV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 02.05.2006 BGBl. I S. 1127; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 31.12.1981; FNA: 2125-40-27 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 2 Verbote und Beschränkungen



Verzehrfertige Lebensmittel, die Chinin enthalten, dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dessen Gehalt die in Anlage 4 festgesetzten Höchstmengen nicht überschreitet.





 

Frühere Fassungen von § 2 Aromenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.10.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
aktuell vorher 13.10.2007Artikel 4 Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
vom 27.09.2007 BGBl. I S. 2308
aktuell vorher 01.03.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
vom 17.02.2006 BGBl. I S. 425
aktuellvor 01.03.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 Aromenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AromV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AromV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AromV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 14.10.2011)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. (aufgehoben) 2. entgegen § 2 dort genannte Lebensmittel in den Verkehr bringt. (2) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 ...
Anlage 4 AromV (zu § 2) Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln (vom 14.10.2011)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
B. v. 18.10.2007 BGBl. I S. 2465
Berichtigung WeinRuAromVÄndVBer
... In Artikel 4 Nr. 2 ist die Angabe „§ 3 Abs. 3a" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3a" zu ersetzen.  ...

Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
V. v. 17.02.2006 BGBl. I S. 425
Artikel 1 AromVuKäseVÄndV Änderung der Aromenverordnung
... 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 4 wird das Wort „3,4-Benzpyren" ersetzt durch das Wort ...

Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
V. v. 27.09.2007 BGBl. I S. 2308, 2465
Artikel 4 WeinRuAromVÄndV Änderung der Aromenverordnung (vom 26.10.2007)
... vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: ... und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 3a ein Lebensmittel herstellt."  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 1 2. AromVuaÄndV Änderung der Aromenverordnung
... 1911) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmung (1) Aromen im ... gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. § 2 Verbote und Beschränkungen Verzehrfertige Lebensmittel, die Chinin enthalten, ... Nummer 1 wird aufgehoben. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4" durch die Angabe „§ 2" ersetzt. b) ... die Wörter „§ 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4" durch die Angabe „§ 2 " ersetzt. b) Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. ... 7. Anlage 4 wird wie folgt neu gefasst: „Anlage 4 (zu § 2 ) Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln  ...