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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im BelWertV

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV)

V. v. 12.05.2006 BGBl. I S. 1175; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3041; Geltung ab 01.08.2006
FNA: 7628-8-2; 7 Wirtschaftsrecht 76 Geld-, Kredit- und Versicherungswesen 762 Kreditinstitute 7628 Gedeckte Schuldverschreibungen
Änderungen / Synopse | 2 Gesetze verweisen aus 4 Artikeln auf Beleihungswertermittlungsverordnung


Anlagen



Anlage 1 (zu § 11 Abs. 2) Bandbreite der Einzelkostenansätze für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten



Verwaltungskosten

a) Wohnungsbau

Bandbreiten der Kosten, kalkuliert auf Basis der Einheiten:

- Wohnungen: 200,00 bis 275,00 Euro

- Garagen: 25,00 bis 50,00 Euro

b) Gewerbliche Objekte

Bandbreite: 1 % bis 3 % des Jahresrohertrages

In jedem Einzelfall ist darauf zu achten, dass der ausgewiesene absolute Betrag unzweifelhaft für eine ordnungsgemäße Verwaltung angemessen ist.

Instandhaltungskosten

Kalkulationsbasis: Herstellungskosten pro qm Wohn- oder Nutzfläche (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen). Die untere Grenze der Bandbreite ist in der Regel für neue, die obere Grenze für ältere Objekte angemessen. Objektzustand, Ausstattungsgrad und Alter sind bei der Bemessung der Instandhaltungskosten zu berücksichtigen.

a) z. B. Lager- und Produktionshallen mit Herstellungskosten von 250,00 bis 500,00 Euro/qm:

0,8 % bis 1,2 %, absolute Untergrenze: 2,50 Euro/qm

b) z. B. gewerbliche Objekte einfachen Standards und SB-Verbrauchermärkte mit Herstellungskosten von mehr als 500,00 Euro/qm:

0,8 % bis 1,2 %, absolute Untergrenze: 5,00 Euro/qm

c) z. B. Wohngebäude und gewerbliche Gebäude mit mittlerem Standard und Herstellungskosten von mehr als 1 000,00 Euro/qm:

0,5 % bis 1 %, absolute Untergrenze: 7,50 Euro/qm

d) z. B. hochwertige Büro- und Handels- und andere gewerbliche Objekte mit Herstellungskosten von mehr als 2 000,00 Euro/qm:

0,4 % bis 1 %, absolute Untergrenze: 9,00 Euro/qm

e) Garagen und Tiefgaragenstellplätze: 30,00 bis 80,00 Euro je Stellplatz

Mietausfallwagnis

a) Wohnungsbau: 2 % oder mehr

b) Gewerbliche Objekte: 4 % oder mehr

Modernisierungsrisiko

Berechnungsbasis sind die Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen)

a) Kein Modernisierungsrisiko

(z. B. normale Wohnhäuser, kleinere Wohn- und Geschäftshäuser, kleine und mittlere Bürogebäude, Lager- und Produktionshallen): 0 % bis 0,3 %

b) geringes Modernisierungsrisiko

(z. B. größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard): 0,2 % bis 1,2 %

c) höheres Modernisierungsrisiko

(z. B. innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit einfachem Standard): 0,5 % bis 2 %

d) sehr hohes Modernisierungsrisiko

(z. B. Sanatorien, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und Einzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard): 0,75 % bis 3 %