Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen
- A)
- Wohnwirtschaftliche Nutzung:
Wohnhäuser:
80 Jahre
- B)
- Gewerbliche Nutzung:
- a)
- Geschäftshäuser und Bürohäuser:
60 Jahre
- b)
- Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:
40 Jahre
- c)
- Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen:
30 Jahre.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 12 BelWertV Kapitalisierung der Reinerträge (vom 08.10.2022) ... gesichert erscheint, einzuschätzen. Bei im Inland belegenen Objekten sind die in Anlage 2 genannten Maximalsätze für die Nutzungsdauer baulicher Anlagen zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 5 PfandRÄndV Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung ... Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Bei im Inland belegenen Objekten sind die in Anlage 2 genannten Maximalsätze für die Nutzungsdauer baulicher Anlagen zu ... mit besonders hohem Standard): 0,75 Prozent." 21. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze ... 0,75 Prozent." 21. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2_BelWertV.htm