Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.12.2016 aufgehoben

Eingangsformel - Familienkassenzuständigkeitsverordnung (FamZustV)

V. v. 08.06.2006 BGBl. I S. 1309 (Nr. 27); aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2835
Geltung ab 23.06.2006; FNA: 610-1-18 Allgemeines Steuerrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und des § 409 Satz 2 in Verbindung mit § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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