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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes (PatEinsprVuPatGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2006 GKG Anlage 1

Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummern 1255 und 1256 werden wie folgt gefasst:

Nr.GebührentatbestandGebühr oder
Satz der
Gebühr
nach § 34 GKG
„1255Verfahren über die
Rechtsbeschwerde
750,00 EUR
1256Beendigung des gesam-
ten Verfahrens durch Zu-
rücknahme der Rechtsbe-
schwerde, bevor die
Schrift zur Begründung
der Rechtsbeschwerde
bei Gericht eingegangen
ist:
Die Gebühr 1255 ermäßigt
sich auf
Erledigungserklärungen in
entsprechender Anwen-
dung des § 91a ZPO stehen
der Zurücknahme gleich,
wenn keine Entscheidung
über die Kosten ergeht oder
die Entscheidung einer zu-
vor mitgeteilten Einigung
der Parteien über die
Kostentragung oder der
Kostenübernahmeerklärung
einer Partei folgt.
100,00 EUR".


2.
In Nummer 1700 wird im Gebührentatbestand die Angabe „(§ 321a ZPO, § 71a GWB)" durch die Angabe „(§ 321a ZPO, auch i. V. m. § 122a PatG oder § 89a MarkenG; § 71a GWB)" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PatEinsprVuPatGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatEinsprVuPatGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... September 2005 (BGBl. I S. 2802), 17. den am 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1318), 18. den am 14. Juli 2006 in Kraft ...

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 2 ÜbernRLUG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Buchstabe l des Gerichtskostengesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1318) geändert worden ist, werden nach den ...