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Zitierungen von § 2 WOSprAuG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WOSprAuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WOSprAuG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 WOSprAuG Wahlausschreiben (vom 28.01.2022)
... und diese Verordnung ausliegen, sowie im Fall der Bekanntmachung in elektronischer Form ( § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 ) wo und wie von der Wählerliste und der Verordnung Kenntnis genommen werden kann; ... im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. § 2 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend. Ergänzend hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben den Personen ...
§ 26 WOSprAuG Art der Abstimmung (vom 28.01.2022)
... § 7 Abs. 3 des Gesetzes Abstimmungsberechtigten (Abstimmungsliste) aufzustellen. § 2 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Abstimmungsberechtigt sind nur leitende Angestellte, die in die ...
§ 34 WOSprAuG Wahl des Unternehmenssprecherausschusses (vom 28.01.2022)
... die Wahl des Unternehmenssprecherausschusses sind die §§ 1 bis 25 mit der Maßgabe anzuwenden, daß 1. ein Abdruck der Wählerliste ... an geeigneter Stelle in jedem Betrieb des Unternehmens zur Einsichtnahme auszulegen ist ( § 2 Abs. 4 Satz 1 ), 2. Mitteilungen, die vom Unternehmenswahlvorstand bekanntzumachen sind, in jedem ...
§ 39 WOSprAuG Teilnahme der Kapitäne an der Wahl
... von Seeschiffahrtsunternehmen Sprecherausschüsse gewählt, finden die §§ 1 bis 38 mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand ... gehörenden Schiffe anlaufen, sowie die voraussichtlichen jeweiligen Liegezeiten anzugeben ( § 2 Abs. 2 ). 2. Der Wahlvorstand übersendet jedem Kapitän einen Abdruck der ... jedem Kapitän einen Abdruck der Wählerliste und einen Abdruck dieser Verordnung ( § 2 Abs. 4 ). 3. Mitteilungen, die im Landbetrieb bekanntzumachen sind, übersendet ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 69
Artikel 1 WOSprAuGÄndV
... und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich." 2. Dem § 2 Absatz 4 werden die folgenden Sätze angefügt: „Ergänzend können der ... die Wörter „, sowie im Fall der Bekanntmachung in elektronischer Form ( § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 ) wo und wie von der Wählerliste und der Verordnung Kenntnis genommen werden kann" ... mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. § 2 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend. Ergänzend hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben den Personen nach ...
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