| §§ Buzer.de §§ Gesetze ... aktuell, verlinkt, frei verfügbar - Sie blättern noch? (Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010) |
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)G. v. 22.06.2006 BGBl. I BGBl. S. 1338; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 62 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; Geltung ab 29.06.2006 FNA: 224-21; 2 Verwaltung 22 Kulturelle Angelegenheiten 224 Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen Änderungen / Synopse | 2 Gesetze verweisen aus 5 Artikeln auf DNBG § 16 AblieferungsverfahrenDie Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern. Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden. |