Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - Außenwirtschaftsgesetz (AWG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 27.05.2009 BGBl. I S. 1150; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482, 2722
Geltung ab 01.09.1961; FNA: 7400-1 Außenwirtschaft im Allgemeinen
|

Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Einfuhrliste*)


Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz hat 5 frühere Fassungen

---
*)
Die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) gilt derzeit in der Fassung der V. v. 12.12.2012 BAnz AT 28.12.2012 V1, Inhalt siehe dort



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Außenwirtschaftsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 1 Einhundertzweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
vom 12.12.2012 BAnz AT 28.12.2012 V1
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Einhunderteinundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
vom 15.12.2011 BAnz AT 20.12.2011 V4653
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Einhundertsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
vom 03.12.2010 BAnz AT 10.12.2010 V4443
aktuell vorher 01.01.2010Artikel 1 Einhundertneunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
vom 17.12.2009 BAnz AT 20.12.2009 V4573
aktuell vorher 24.04.2009 (29.05.2009)Bekanntmachung der Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes
vom 27.05.2009 BGBl. I S. 1150
aktuellvor 24.04.2009 (29.05.2009)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.