Artikel 5 - Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (8. SchSAV k.a.Abk.)

V. v. 28.06.2006 BGBl. I S. 1417 (Nr. 30); Geltung ab 01.07.2006, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 5 Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2006 SportSeeSchV § 1, § 4, § 4a, mWv. 1. Oktober 2007 § 15a

Die Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 6. August 2005 (BGBl. I S. 2288), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 7 Satz 1 werden nach dem Wort „Sportfahrzeugen" die Wörter „und Traditionsschiffen" und nach dem Wort „Sportfahrzeugs" die Wörter „oder des Traditionsschiffs" eingefügt.

2.
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kann" durch die Wörter „Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

3.
In § 4a Abs. 1 werden die Wörter „vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

4.
§ 15a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird nach dem Wort „ist" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

b)
Nach Nummer 2 wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:

„3.
entgegen § 1 Abs. 7 Satz 1 seine Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst oder am mobilen Seefunkdienst über Satelliten nicht nachweist oder".

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.

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Zitierungen von Artikel 5 Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 8. SchSAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. SchSAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 8. SchSAV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 Nr. 4 tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 511 9. ZustAnpV Sportseeschifferscheinverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. Juni 2006 (BGBl. I S. 1417) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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