Zitierungen von § 1 BSchuWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BSchuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSchuWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BSchuWG Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
... Deutschland - Finanzagentur GmbH aus. (2) In der Rechtsverordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 kann das Bundesministerium der Finanzen bestimmen, dass es einzelne oder alle ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bundesschuldenwesenverordnung (BSchuWV)
V. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1700
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Bundesschuldenwesenverordnung (BSchuWV)
V. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1700
§ 1 BSchuWV Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens
... Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH werden die in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Bundesschuldenwesengesetzes genannten Aufgaben zur Wahrnehmung im Namen des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz
G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1466
Artikel 4 BSchuWModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 2001 (BGBl. I S. 3519) außer Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 1 und 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
Artikel 1 2. BSchuWGuaÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
... 2012 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 werden folgende Absätze 5 bis 8 angefügt: „(5) Die Bundesrepublik ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed