interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 166
Artikel 1 3. BSchuWGÄndG ... der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten identifiziert hat und die dabei erhobenen Angaben nach § 19 aufgezeichnet hat. Eine erneute Identifizierung ist durchzuführen, wenn die Bundesrepublik ... Stellen des Bundes übermittelt und von diesen verarbeitet werden. § 19 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (1) Die Bundesrepublik Deutschland - ...
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