§ 45 Begriffsbestimmung
Die Steuerentlastung im Sinne dieses Gesetzes umfasst den Erlass, die Erstattung und die Vergütung einer entstandenen Steuer.
interne Verweise§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 13.02.2023) ... der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 45 bis 60 zu erlassen und dabei insbesondere a) die Voraussetzungen für die ...
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