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§ 5 - Datenerhebungsverordnung 2012 (DEV 2012)

V. v. 11.07.2006 BGBl. I S. 1572 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 12 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
Geltung ab 20.07.2006; FNA: 2129-40-2 Umweltschutz
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§ 5 Zusätzliche Angaben für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung



1Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne von § 2 Nummer 14 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, haben für die Kalenderjahre 2002 bis 2005 zusätzlich folgende produktionsbezogene Daten anzugeben:

1.
Nettostromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung pro Jahr,

2.
Nettowärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung pro Jahr,

3.
in Kraft-Wärme-Kopplung bereitgestellte mechanische Arbeit pro Jahr,

4.
Nettostromerzeugung pro Jahr,

5.
Nettowärmeerzeugung pro Jahr,

6.
bereitgestellte mechanische Arbeit pro Jahr,

7.
Nutzungsgrad des Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozesses,

8.
Gesamtbrennstoffenergie.

2Für die in den Nummern 1 bis 7 verwendeten Begriffe sind die Begriffsbestimmungen im Arbeitsblatt FW 308 - Zertifizierung von KWK-Anlagen - der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft e.V. (BAnz. Nr. 218a vom 22. November 2002) maßgeblich. 3Die im Arbeitsblatt FW 308 dargestellten Grundlagen und Rechenmethoden sind zu verwenden. 4Sofern bei der Ermittlung der Angabe zu Nummer 1 das Nutzungsgradpotenzial des Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozesses in Ansatz gebracht wurde, ist dieses an Stelle der Angabe zu Nummer 7 anzugeben.



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Frühere Fassungen von § 5 DEV 2012

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2498

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 DEV 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 DEV 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DEV 2012 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 DEV 2012 Zusätzliche Angaben bei Kondensationskraftwerken auf Steinkohle- oder Braunkohlebasis
... im Kalenderjahr 2005 weniger als 10 Prozent der Gesamtbrennstoffenergie betragen hat. § 5 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Sofern das Kraftwerk als gemeinsame Anlage aus mehreren, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 KWKNRG Folgeänderungen
... § 15 Absatz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" ersetzt. (12) In § 5 Satz 1 der Datenerhebungsverordnung 2012 vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1572), die zuletzt durch ...