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Artikel 6 - Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 16
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Artikel 6 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 4. BImSchV Anhang

Ziffer 8 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2005 (BGBl. I S. 1687) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer 8.3 werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftige" durch das Wort „gefährliche" ersetzt.

2.
In den Ziffern 8.6, 8.8, 8.10, 8.11, 8.12, 8.13, 8.14 und 8.15 werden jeweils die Wörter „besonders überwachungsbedürftigen" durch das Wort „gefährlichen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 AbfRÜbVefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfRÜbVefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 AbfRÜbVefG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... auf den Artikeln 6 bis 12 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
G. v. 23.10.2007 BGBl. I S. 2470
Artikel 3 ImSchRBeschG Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
... der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619, 2316), wird wie folgt geändert:  ...