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§ 4 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsassistent - Einzelhandel/Geprüfte Handelsassistentin - Einzelhandel (HdlAssPrV k.a.Abk.)

V. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1688 (Nr. 35); aufgehoben durch § 10 V. v. 13.05.2014 BGBl. I S. 509
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-6-9 Berufliche Bildung
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§ 4 Handlungsbereiche



(1) Im Handlungsbereich „Vertriebsmanagement" soll gezeigt werden, dass Warenbestände verantwortlich geführt und kontrolliert, vertriebsbezogene Statistiken ausgewertet sowie aus vertriebsbezogenen Kennziffern Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verkaufsprozesses gezogen werden können. Ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, warenwirtschaftliche Analysen vornehmen, Produktivitätskennziffern sachgerecht anwenden, Kosten- und Leistungsrechnung anwenden und somit Geschäftsprozesse steuern zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Bestandsführung und -kontrolle,

2.
Sortimentssteuerung,

3.
Umsatz- und Kostenplanung,

4.
Warenlogistik,

5.
Lagerwirtschaft,

6.
Verkaufssteuerung mittels Kennziffern,

7.
Optimierung der Geschäftsprozesse,

8.
E-Business,

9.
warenwirtschaftliche Analyse,

10.
Kosten- und Leistungsrechnung.

(2) Im Handlungsbereich „Kundenorientierung" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Verkaufsteams kunden- und erfolgsorientiert gesteuert, Kundenmeinungen eingeholt und bewertet, der Verkaufsprozess wirtschaftlich und kundenbezogen organisiert sowie Maßnahmen zur Kundengewinnung und -bindung geplant, durchgeführt und ausgewertet werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Gestaltung des Beratungsprozesses,

2.
Kundenbefragungen, Kundenforen,

3.
Unterstützung von Mitarbeitern bei der Durchführung von Kundengesprächen,

4.
Auswertung von Kundengesprächen,

5.
angewandte Verkaufspsychologie,

6.
Kundengewinnung, Kundenbindung,

7.
Servicepolitik,

8.
Beschwerdemanagement,

9.
Qualitätsmanagement.

(3) Im Handlungsbereich „Marketing im Einzelhandel" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Entwicklungen am Standort des Einzelhandelsbetriebes systematisch und entscheidungsorientiert analysiert, zielgruppenspezifische Marketingschwerpunkte im Unternehmen gesetzt, preis- und servicepolitische Instrumente entwickelt, eingesetzt und ausgewertet sowie Werbekonzepte gesteuert und begleitet werden können. Dabei soll gezeigt werden, dass die Marketinginstrumente des Einzelhandels zielorientiert eingesetzt werden können und ihr Erfolg überprüft werden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Einzelhandelsentwicklungen,

2.
E-Commerce,

3.
Kooperationen im Einzelhandel,

4.
Warengruppen-Management (Category Management),

5.
Marktanalyse, Zielgruppenanalyse,

6.
Zielgruppenmarketing, Marktstrategien,

7.
Zusammenwirken der Marketinginstrumente,

8.
Verkaufskonzepte, Preis- und Konditionenpolitik,

9.
Sortimentsgestaltung,

10.
Verkaufsförderung, Werbung, Werbeerfolgskontrolle,

11.
Standortmarketing,

12.
Öffentlichkeitsarbeit.

(4) Im Handlungsbereich „Visuelles Marketing (Visual Merchandising)" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Waren absatzförderlich präsentiert werden, Geschäftsräume unter Berücksichtigung von Grundlagen und Gestaltungselementen der visuellen Verkaufsförderung gestaltet werden und Projekte des visuellen Marketing begleitet werden können. Dabei soll gezeigt werden, dass Gestaltungskriterien des visuellen Marketing (Visual Merchandising) sowie Grundsätze und Möglichkeiten der Präsentation und Platzierung von Objekten der visuellen Verkaufsförderung angewendet sowie Werbemittel unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen zielgerichtet eingesetzt werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Platzierungsregeln,

2.
Grundsätze des visuellen Marketing,

3.
Präsentationsmittel,

4.
Werbemittel,

5.
Gestaltungselemente der visuellen Verkaufsförderung,

6.
Kooperation und Kommunikation mit internen und externen Kunden des visuellen Marketing (Visual Merchandising).

(5) Im Handlungsbereich „Führung, Kommunikation, Selbstmanagement" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass zielorientiert kommuniziert und im Team die Erbringung von Einzelhandelsleistungen effizient gesteuert werden kann. Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Projektgruppen geführt werden können sowie bei Verhandlungen und in Konfliktfällen zweckmäßig agiert werden kann. Dabei sollen situationsangemessene Methoden der Präsentation, Kommunikation und Motivationsförderung eingesetzt werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Zeitmanagement, Selbstmanagement,

2.
psychologische Grundlagen zur Führung, Zusammenarbeit und Kommunikation,

3.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fordern und fördern,

4.
Coaching,

5.
Unterstützung von Lernprozessen von Mitarbeitern,

6.
Führungsgrundsätze, Führungsinstrumente und Führungsmethoden,

7.
Förderung der Kooperation,

8.
Konfliktmanagement,

9.
Planung und Steuerung von Arbeits- und Projektgruppen, Teambildung,

10.
Moderations- und Präsentationstechniken.

(6) Im Handlungsbereich „Personalmanagement" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass personalwirtschaftliche Aufgaben im Vertriebsbereich eines Einzelhandelsunternehmens systematisch und entscheidungsorientiert analysiert und umgesetzt werden können. Dabei soll gezeigt werden, dass personalpolitische Maßnahmen zur Unterstützung unternehmenspolitischer Vorgaben eingesetzt sowie Mitarbeiter effektiv und effizient ausgewählt und eingesetzt werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Personalpolitik,

2.
Personalbedarfsplanung,

3.
Personaleinsatzplanung,

4.
Personalentwicklung,

5.
Organisationsentwicklung,

6.
Beurteilungssysteme,

7.
Personalmarketing, Personalgewinnung,

8.
Auswahl und Einstellung von Auszubildenden und Mitarbeitern,

9.
Personalkostenplanung, Personalcontrolling,

10.
praxisrelevante arbeitsrechtliche Bestimmungen.

(7) Im Handlungsbereich „Volkswirtschaft für die Einzelhandelspraxis" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Auswirkungen von volkswirtschaftlichen Prozessen auf Unternehmen verstanden sowie Schlussfolgerungen und Maßnahmenvorschläge daraus abgeleitet werden können. Dabei sind internationale Entwicklungen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Markt und Preis,

2.
Wettbewerb,

3.
Wachstum und Konjunktur,

4.
wirtschaftspolitische Steuerungsinstrumente,

5.
Strukturwandel.