Artikel 2 - Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen (MarktRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2006 InVeKoSV § 15

§ 15 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. April 2006 (BAnz. S. 3421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 2 werden die Wörter „der InVeKoS-Verordnung" gestrichen.

2.
Folgender Satz wird angefügt:

„Für das Jahr 2006 berücksichtigt die zuständige Landesstelle abweichend von Satz 2 einen Zahlungsanspruch nicht, dessen Übertragung nach dem 30. Juni gemeldet wird."

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MarktRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarktRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 MarktRÄndV Neubekanntmachung
... Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 3 geänderten Verordnungen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 432 9. ZustAnpV InVeKoS-Verordnung
... 31 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1701) geändert worden ist, werden die ...


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