Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2006 (SGB2§20Bek 2006 k.a.Abk.)

B. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1702 (Nr. 35)
Geltung ab 25.07.2006; FNA: 860-2-7-2 Sozialgesetzbuch
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Nach § 20 Abs. 4 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2006 (BGBl. I S. 558) geändert worden ist, wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:

Die Höhe der monatlichen Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beträgt für die Zeit ab 1. Juli 2006 für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed