§ 74 - Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)

Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 612-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 74 Allgemeine Erlaubnis


§ 74 wird in 6 Vorschriften zitiert

Unter Verzicht auf eine förmliche Einzelerlaubnis wird nach Maßgabe der Anlage 1 zu dieser Verordnung die steuerfreie Verwendung von Kohle allgemein erlaubt.

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Zitierungen von § 74 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender (vom 30.09.2011)
... die Erlaubnis nach § 37 Absatz 1 des Gesetzes, soweit sie nicht allgemein erteilt ist (§ 74 ), schriftlich beim Hauptzollamt zu beantragen. (2) In dem Antrag ist der ...
Anlage 1 EnergieStV (zu den §§ 55, 74 und 84a) Verzicht auf förmliche Einzelerlaubnis (vom 15.09.2018)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... die Erlaubnis nach § 37 Absatz 1 des Gesetzes, soweit sie nicht allgemein erteilt ist (§ 74 ), schriftlich beim Hauptzollamt zu beantragen." 50. Der ... 64. Die Anlage 1 (Zu den §§ 55 und 74 ) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3.1 werden in Spalte 3 (Begünstigung) ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Anlagen 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu den §§ 55, 74 und 84a) Verzicht auf förmliche Einzelerlaubnis Die Verwendung und die Verteilung ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3396; ersetzt durch V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... vorgesehenen Steuerentlastung." 9. Nach der Anlage 1 (zu den §§ 55 und 74 ) wird folgende Anlage 1a (zu § 94 Abs. 3) eingefügt: „Anlage 1a (zu ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... vorgesehenen Steuerentlastung." 9. Nach der Anlage 1 (zu den §§ 55 und 74 ) wird folgende Anlage 1a (zu § 94 Abs. 3) eingefügt: „Anlage 1a (zu ...


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