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§ 36c - Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)

Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 612-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 36c Aufteilung im Ausfallverfahren



(1) 1Steht das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem nicht zur Verfügung, kann der Versender während der Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung die Energieerzeugnisse nach Maßgabe des § 32 Absatz 1 bis 3 in zwei oder mehrere Warensendungen aufteilen. 2Für die Aufteilung im Ausfallverfahren ist abweichend von § 32 das Ausfalldokument nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gemäß Artikel 8 Absatz 2 der EMCS-Durchführungsverordnung zu verwenden.

(2) 1Der Versender hat je Teilsendung ein Ausfalldokument vor der Aufteilung der Sendung in zwei Exemplaren auszufertigen. 2Er hat die jeweils erste Ausfertigung zu seinen Aufzeichnungen zu nehmen. 3Die jeweils zweite Ausfertigung hat er dem für ihn zuständigen Hauptzollamt unverzüglich vorzulegen. 4Er hat den Beförderer unverzüglich über die Einzelheiten der neuen Teilsendungen zu unterrichten. 5Der Beförderer hat die Angaben unverzüglich auf der Rückseite des mitgeführten Dokuments zu vermerken, wenn ihm nicht die Ausfalldokumente der neuen Teilsendungen übermittelt wurden.

(3) Steht das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem wieder zur Verfügung, hat der Versender für alle im Ausfallverfahren durchgeführten Aufteilungen dem für ihn zuständigen Hauptzollamt unverzüglich unter Verwendung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems den Entwurf einer elektronischen Aufteilungsmitteilung nach § 32 zu übermitteln, der dieselben Daten wie die Ausfalldokumente nach Absatz 1 enthält.

(4) Für die Unterrichtung über den Ausfall des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems, für die Anzeigepflicht bei jeder Aufteilung sowie für die Übermittlung der jeweils zweiten Ausfertigung der Ausfalldokumente gilt § 36 Absatz 2 und 4 Satz 1 und 2 entsprechend.

(5) § 32 Absatz 5 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 36c EnergieStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 4 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
aktuellvor 01.08.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 36c EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36c EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 EnergieStV Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung (vom 13.02.2023)
... Ausgangszollstelle befindet, in den Fällen, in denen keine Eingangs- oder Ausfuhrmeldung nach § 36c vorliegt, die Beendigung der Beförderung unter Steueraussetzung, wenn durch einen ...
§ 38f EnergieStV Beförderung im Ausfallverfahren (vom 01.01.2024)
... somit nicht angewendet werden, gelten für das Ausfallverfahren die §§ 36, 36b bis 36d entsprechend. In diesem Fall sind Ausfalldokumente nach amtlich vorgeschriebenem ...
§ 111 EnergieStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... 6, § 27 Absatz 6, § 36 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 36b Absatz 4, § 36c Absatz 4 oder § 38f Satz 1, entgegen § 37a Absatz 1, auch in Verbindung mit § 42a Satz 1, ... 33 Absatz 3 oder Absatz 4, § 36 Absatz 7 Satz 1 oder Satz 2, § 36b Absatz 2 Satz 5, § 36c Absatz 2 Satz 5 , jeweils auch in Verbindung mit § 38f Satz 1, entgegen § 57 Absatz 3, auch in Verbindung ... 32 Absatz 4 Satz 2, § 36 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 36b Absatz 4 oder § 36c Absatz 4 , entgegen § 36a Absatz 2 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 4 oder § 36c Absatz 2 Satz 4, ... 4 oder § 36c Absatz 4, entgegen § 36a Absatz 2 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 4 oder § 36c Absatz 2 Satz 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 38f Satz 1, eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht ... 34 Absatz 1 Satz 1, § 36 Absatz 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 36b Absatz 4 oder § 36c Absatz 4 , entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1, § 36a Absatz 3 Satz 1, § 36b Absatz 3 Satz 1, ... 4, entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1, § 36a Absatz 3 Satz 1, § 36b Absatz 3 Satz 1, § 36c Absatz 3 , § 36d Absatz 3 Satz 1 oder § 38c Absatz 1 eine Übermittlung nicht, nicht richtig, ... Verbindung mit § 38f Satz 1, entgegen § 36a Absatz 2 Satz 1, § 36b Absatz 2 Satz 1, § 36c Absatz 2 Satz 1 , jeweils auch in Verbindung mit § 38f Satz 1, entgegen § 36d Absatz 2 Satz 1 oder § ... ausfertigt, 14. entgegen § 36 Absatz 3 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 3 oder § 36c Absatz 2 Satz 3 eine Ausfertigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... vor den bisherigen §§ 26, 35 und 37 sowie die bisherigen Angaben zu den §§ 26 bis 37 werden gestrichen. f) Die Zwischenüberschrift ... und Kontrollsystems gilt § 31 entsprechend." 26. Die §§ 29 bis 37 werden durch die folgenden §§ 29 bis 37a ersetzt: „§ 29 ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Wort „Übermittlung" durch das Wort „Vorlage" ersetzt. 36. § 36c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Ausgangszollstelle befindet, in den Fällen, in denen keine Eingangs- oder Ausfuhrmeldung nach § 36c vorliegt, die Beendigung der Beförderung unter Steueraussetzung, wenn durch einen ... somit nicht angewendet werden, gelten für das Ausfallverfahren die §§ 36, 36b und 36c entsprechend. In diesem Fall sind Ausfalldokumente nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu ... 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „§ 36b Absatz 4 oder § 36c Absatz 4 , § 37a, § 42 Absatz 4 Satz 4, § 42a Satz 1" werden durch die Wörter ... Absatz 4 Satz 4, § 42a Satz 1" werden durch die Wörter „§ 36b Absatz 4, § 36c Absatz 4 oder § 38f Satz 1, entgegen § 37a Absatz 1, auch in Verbindung mit § 42a Satz 1, ... 2 oder Satz 3" gestrichen. g) In Nummer 8 werden nach den Wörtern „ § 36c Absatz 2 Satz 5 ," die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit § 38f Satz 1, entgegen" ... k) In Nummer 11 werden die Wörter „§ 36b Absatz 2 Satz 4, § 36c Absatz 2 Satz 4 oder § 45 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 36b Absatz 2 Satz 4 oder ... oder § 45 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 36b Absatz 2 Satz 4 oder § 36c Absatz 2 Satz 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 38f Satz 1," ersetzt. l) Die Nummern 12 ... 34 Absatz 1 Satz 1, § 36 Absatz 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 36b Absatz 4 oder § 36c Absatz 4 , entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1, § 36a Absatz 3 Satz 1, § 36b Absatz 3 Satz 1, ... 4, entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1, § 36a Absatz 3 Satz 1, § 36b Absatz 3 Satz 1, § 36c Absatz 3 , § 36d Absatz 3 Satz 1 oder § 38c Absatz 1 eine Übermittlung nicht, nicht richtig, ... Verbindung mit § 38f Satz 1, entgegen § 36a Absatz 2 Satz 1, § 36b Absatz 2 Satz 1, § 36c Absatz 2 Satz 1 , jeweils auch in Verbindung mit § 38f Satz 1, entgegen § 36d Absatz 2 Satz 1 oder § ... ausfertigt, 14. entgegen § 36 Absatz 3 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 3 oder § 36c Absatz 2 Satz 3 eine Ausfertigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 1 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
...  § 11 Pflichten des Anlagenbetreibers". c) Die Angabe zu § 36c wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 36c Aufteilung im ... c) Die Angabe zu § 36c wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 36c Aufteilung im Ausfallverfahren § 36d Eingangs- und Ausfuhrmeldung im ... durch die Angabe „§ 31" ersetzt. 9. Nach § 36b wird folgender § 36c eingefügt: „§ 36c Aufteilung im Ausfallverfahren (1) Steht ... 9. Nach § 36b wird folgender § 36c eingefügt: „ § 36c Aufteilung im Ausfallverfahren (1) Steht das EDV-gestützte Beförderungs- und ... (5) § 32 Absatz 5 gilt entsprechend." 10. Der bisherige § 36c wird § 36d. 11. Im neuen § 36d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ ... ersetzt und werden nach der Angabe „§ 36b Absatz 4" die Wörter „oder § 36c Absatz 4 ," eingefügt. b) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. ... 8 werden nach den Wörtern „§ 36b Absatz 2 Satz 5," die Wörter „ § 36c Absatz 2 Satz 5 ," eingefügt. e) Die Nummern 11 und 12 werden wie folgt gefasst:  ... 32 Absatz 4 Satz 2, § 36 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 36b Absatz 4 oder § 36c Absatz 4 , entgegen § 36a Absatz 2 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 4, § 36c Absatz 2 Satz 4 oder ... 4 oder § 36c Absatz 4, entgegen § 36a Absatz 2 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 4, § 36c Absatz 2 Satz 4 oder § 45 Absatz 3 Satz 1 eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht in der ... 3 Satz 3 oder entgegen § 36 Absatz 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 36b Absatz 4 oder § 36c Absatz 4 , entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 2, entgegen § 36a Absatz 3 Satz 1, ... § 36a Absatz 3 Satz 1, entgegen § 36b Absatz 2 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 1, entgegen § 36c Absatz 2 Satz 3 oder Absatz 3 oder entgegen § 36d Absatz 3 Satz 1 eine Übermittlung oder Mitteilung nicht, nicht ... oder nicht rechtzeitig vornimmt,". f) In Nummer 13 werden die Wörter „ § 36c Absatz 1 Satz 1 " durch die Wörter „§ 36d Absatz 1 Satz 1" ersetzt. g) Nummer ...