interne Verweise§ 15 EnergieStV Pflichten des Herstellers, Steueraufsicht (vom 01.07.2021) ... des Herstellungsbetriebs hat dem Hauptzollamt vorbehaltlich Absatz 9 Änderungen der nach § 12 angegebenen Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene ... Inhaber des Herstellungsbetriebs hat auf Verlangen des Hauptzollamts die Unterlagen nach § 12 Absatz 1 Satz 2 neu zu erstellen, wenn sie unübersichtlich geworden sind. (10) (aufgehoben) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... und schienengebundenen Fahrzeugen." 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „In den Fällen des § 12 Absatz 3 wird die Erlaubnis erweitert." b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ... ersetzt. b) In Absatz 8 wird die Angabe „§ 12 Abs. 2" durch die Angabe „§ 12" ersetzt. c) In Absatz 9 Satz 5 ... b) In Absatz 8 wird die Angabe „§ 12 Abs. 2" durch die Angabe „§ 12 " ersetzt. c) In Absatz 9 Satz 5 werden die Wörter „§ 12 Abs. 2 ... 12" ersetzt. c) In Absatz 9 Satz 5 werden die Wörter „§ 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Satz 2" ... Wörter „§ 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 13. § 16 wird wie folgt geändert: ... kann vom Hersteller die für den Antrag auf Erteilung einer Herstellererlaubnis (§ 12 Absatz 1) erforderlichen sowie weitere Angaben und Unterlagen fordern und ihm die in § 15 ... 60. § 109 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 sowie die §§ 13 und 15 Absatz 1, 2 und 4 bis 11 gelten ...
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