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Zitierungen von § 72 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 75 EnergieStV Pflichten des Erlaubnisinhabers (vom 10.10.2009)
... des folgenden Kalenderjahres eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten nach § 72 Abs. 2 Nr. 2a für das abgelaufene Kalenderjahr erneut vorzulegen. (3) Das Hauptzollamt ... (6) Der Erlaubnisinhaber hat dem Hauptzollamt Änderungen der nach § 72 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 3 bis 5 angegebenen Verhältnisse unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteuert der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... nicht allgemein erteilt ist, der Erlaubnisschein beizufügen." 49. § 72 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Wer Kohle steuerfrei verwenden will, hat ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden." 24. § 72 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a wird wie folgt gefasst: „2a. eine Beschreibung der ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3396; ersetzt durch V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Gesetzes zu versteuern sind - in doppelter Ausfertigung abzugeben." 3. Nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. wenn im Fall des ... des folgenden Kalenderjahres eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten nach § 72 Abs. 2 Nr. 2a für das abgelaufene Kalenderjahr erneut vorzulegen." b) In ... erneut vorzulegen." b) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 72 Abs. 2" durch die Angabe „§ 72 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 3 bis 5" ... In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 72 Abs. 2" durch die Angabe „§ 72 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 3 bis 5" ersetzt. 6. § 94 wird wie folgt ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Gesetzes zu versteuern sind - in doppelter Ausfertigung abzugeben." 3. Nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. wenn im Fall des ... des folgenden Kalenderjahres eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten nach § 72 Abs. 2 Nr. 2a für das abgelaufene Kalenderjahr erneut vorzulegen." b) In ... erneut vorzulegen." b) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 72 Abs. 2" durch die Angabe „§ 72 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 3 bis 5" ... In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 72 Abs. 2" durch die Angabe „§ 72 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 3 bis 5" ersetzt. 6. § 94 wird wie folgt ...