... den Anmeldepflichtigen zuständigen Hauptzollamt abzugeben." 52. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr ... abzugeben." 52. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr Erdgas aus Drittländern und Drittgebieten ist in ...