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Änderung § 9 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates vom 22.03.2011

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.03.2011 geltenden Fassung
§ 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 22.03.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.03.2011 BGBl. I S. 420
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung)

§ 8 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 9 Inkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



 (keine frühere Fassung vorhanden)