Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
(2120-1)
Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2120-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird als Bundesrecht aufgehoben.
interne Verweise
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