Artikel 51 Aufhebung der Bestimmung von Berufsgruppen der Angestelltenversicherung
(821-1-1)
Die Bestimmung von Berufsgruppen der Angestelltenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 821-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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