Artikel 220 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 220 Aufhebung des Gesetzes zur Vereinbarung von Entgelten für die Behandlung von Blutern im Jahr 2003


Artikel 220 ändert mWv. 18. August 2006 BluterG

(860-5-29)

Das Gesetz zur Vereinbarung von Entgelten für die Behandlung von Blutern im Jahr 2003 vom 17. Juli 2003 (BGBl. I S. 1461, 1470) wird aufgehoben.



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