Artikel 223 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 223 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes



(811-1/1 jetzt 871-1/1)

Die Artikel II, IV und V Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 811-1/1 jetzt 871-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.



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