Artikel 18 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE k.a.Abk.)

Artikel 18 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 MitbestG § 1, § 2, § 6, § 7, § 8, § 15, § 25, § 33, § 37

Das Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1530), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft" durch das Wort „Genossenschaft" ersetzt.

2.
In § 2 wird das Wort „Genossen" durch die Wörter „Mitglieder einer Genossenschaft" ersetzt.

3.
§ 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaften" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

4.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „, das Statut" gestrichen.

5.
In § 8 Abs. 1 werden vor dem Wort „Gesellschaftsvertrag" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt, die Wörter „oder Statut" gestrichen, vor den Wörtern „des Gesellschaftsvertrags" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und die Wörter „oder des Statuts" gestrichen.

6.
In § 15 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „, im Statut" gestrichen.

7.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
für Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz."

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „, des Statuts" gestrichen.

8.
In § 33 Abs. 3 werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaften" und die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

9.
In § 37 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „, des Statuts" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 EGSCE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGSCE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 9 ARUG Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
... 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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