interne Verweise§ 9 BKrFQG Bußgeldvorschriften (vom 17.12.2016) ... nach § 7a Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 5 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 7b Absatz 3 Satz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Zweites Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
G. v. 13.12.2016 BGBl. I S. 2861
Artikel 1 2. BKrFQGÄndG ... durchführen." 6. Nach § 7 werden die folgenden §§ 7a und 7b eingefügt: „§ 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der ... bis 3 und 5 haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. § 7b Überwachung von Ausbildungsstätten (1) Die Überwachung der ... nach § 7a Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 5 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 7b Absatz 3 Satz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 3 12. FeVuaÄndV Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung ... werden nach den Wörtern „zuständige Behörde" die Wörter „nach § 7b Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder die zuständige Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des ... Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder die zuständige Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes " eingefügt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) In ... durch die Wörter „zuständigen Behörde nach § 7b Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder der zuständigen Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des ... 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder der zuständigen Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes " ersetzt. 4. Dem § 10 wird folgender Satz 2 angefügt: ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBerufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Artikel 1 V. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2108; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2905
§ 7 BKrFQV Anforderungen an den Unterricht (vom 01.01.2020) ... 25 Personen je Unterricht zu beschränken. Die zuständige Behörde nach § 7b Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder die zuständige Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des ... Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder die zuständige Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes kann eine abweichende Teilnehmerzahl genehmigen. Sie orientiert sich hierzu insbesondere ...
§ 8 BKrFQV Fortbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen (vom 24.08.2017) ... sind durch die Ausbildungsstätte aufzubewahren und der zuständigen Behörde nach § 7b Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder der zuständigen Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des ... 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes oder der zuständigen Stelle nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. Sie sind spätestens acht Jahre nach ...
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