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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Artikel 1 § 8 und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Oktober 2006 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. August 2006.

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