Artikel 35 - GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Geltung ab 01.01.2004, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 35 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen


Artikel 35 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2004 VANeuOÜG

(gesamter Text siehe Gesetz zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen - KKÜNOG)

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Zitierungen von Artikel 35 GMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 35 GMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 37 GMG Inkrafttreten
... Artikel 5 Nr. 4 (§ 28k) tritt mit Wirkung vom 1. April 2003 in Kraft. (3) Artikel 35 § 7 tritt mit Wirkung vom 9. September 2003 in Kraft. (4) In Artikel 1 Nr. 133 ...


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