Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§§ 38 bis 43 - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)

neugefasst durch B. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2043; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 146
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 7833-3-15 Tierschutz
|

§§ 38 bis 43 (aufgehoben)


§§ 38 bis 43 hat 4 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert






 

Frühere Fassungen von §§ 38 bis 43 TierSchNutztV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
vom 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
aktuell vorher 11.08.2014Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
vom 05.02.2014 BGBl. I S. 94
aktuell vorher 09.10.2009Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
vom 01.10.2009 BGBl. I S. 3223
aktuell vorher 12.12.2006Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
vom 30.11.2006 BGBl. I S. 2759
aktuellvor 12.12.2006Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 38 bis 43 TierSchNutztV

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 38 bis 43 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchNutztV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 05.02.2014 BGBl. I S. 94
Artikel 1 5. TierSchNutztVÄndV
...  „Abschnitt 6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen § 31 Anwendungsbereich § 32 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für ... „Abschnitt 6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen § 31 Anwendungsbereich (1) Kaninchen dürfen, unbeschadet der Anforderungen der ... Abschnitte 6 und 7 werden die neuen Abschnitte 7 und 8. 6. Die bisherigen §§ 31 bis 39 werden die neuen §§ 38 bis 46. 7. In dem neuen § 38 wird die ...

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 3 FuttMuTierSchRÄndG Folgeänderungen
... 7 betreffenden Angaben wie folgt gefasst: „Abschnitt 7 (weggefallen) §§ 38 bis 43 (weggefallen)". 2. § 2 Nummer 27, Abschnitt 7 und § 45 Absatz 30 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3223
Artikel 1 4. TierSchNutztVÄndV
... Abschnitte 4 bis 6 werden Abschnitte 5 bis 7. 7. Die bisherigen §§ 16 bis 34 werden §§ 21 bis 39. 8. In dem neuen § 21 Satz 2 wird die Angabe ... Abschnitte 5 bis 7. 7. Die bisherigen §§ 16 bis 34 werden §§ 21 bis 39. 8. In dem neuen § 21 Satz 2 wird die Angabe „§§ 17 bis 20 ... 28 Absatz 2 Nummer 3 bis 5" ersetzt. 13. In dem neuen § 31 wird die Angabe „§ 2 Nr. 17" durch die Angabe „§ 2 Nummer 22" ... 35 Satz 1" ersetzt. q) In der neuen Nummer 44 wird die Angabe „§ 31 " durch die Angabe „§ 36" ersetzt. 15. Der neue § 38 wird wie ...