Zitierungen von § 36 TierSchNutztV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchNutztV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen (vom 11.08.2014)
... (2) Haltungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass Mastkaninchen, die nach § 36 Absatz 1 Satz 2 einzeln gehalten werden, andere Kaninchen sehen, riechen und hören ...
§ 37 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen (vom 11.08.2014)
... tägliche Mortalitätsrate getrennt für Zuchtkaninchen und Jungtiere. § 36 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt für Zuchtkaninchen und Jungtiere entsprechend. Die kumulative ... Summe der täglichen Mortalitätsraten während eines Jahres. (4) § 36 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die in § 36 Absatz 3 ... (4) § 36 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die in § 36 Absatz 3 vorgesehenen Pflichten des Tierhalters bei Jungtieren erst ab Erreichen einer ...
§ 44 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 09.02.2021)
... Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Nummer 1, 2, 3 oder Nummer 5, Absatz 4 oder Absatz 5 oder entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 ein Kaninchen hält, 38. entgegen § 33 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder entgegen ... genannten Weise in Augenschein genommen werden, 43. entgegen § 35 Absatz 4 Satz 1, § 36 Absatz 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 37 Absatz 4, oder § 37 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 eine ... 44. entgegen § 35 Absatz 5, auch in Verbindung mit § 37 Absatz 5 Satz 3, oder § 36 Absatz 4 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 37 Absatz 4, eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens drei ... genannten Kenntnissen und Fertigkeiten angewiesen und angeleitet wird, 45. entgegen § 36 Absatz 3 Nummer 1 , auch in Verbindung mit § 37 Absatz 4, eine Ursache nicht oder nicht rechtzeitig feststellen ...
§ 45 TierSchNutztV Übergangsregelungen (vom 09.02.2021)
... sind, noch bis zum Ablauf des 10. Februar 2024 gehalten werden. (29) Abweichend von § 36 Absatz 1 Satz 1 dürfen Mastkaninchen in Haltungseinrichtungen, die vor dem 11. August 2014 bereits genehmigt ...


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