§ 18 - Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV k.a.Abk.)

neugefasst B. v. 09.05.2017 BGBl. I S. 1170, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114
Geltung ab 22.09.2006; FNA: 2125-44-3 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 18 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2017/186


§ 18 hat 3 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 7 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/186 das dort genannte Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.


Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung B. v. 9. Mai 2017 BGBl. I S. 1170, 2018 I S. 1389 m.W.v. 22. April 2017

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Frühere Fassungen von § 18 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.04.2017 (19.05.2017)Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 09.05.2017 BGBl. I S. 1170
aktuell vorher 22.04.2017Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 895
aktuell vorher 12.10.2016Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
vom 27.09.2016 BGBl. I S. 2202
aktuellvor 12.10.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 18 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 LMRStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMRStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 895
Artikel 1 11. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... 2016 (BGBl. I S. 2202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 18 wird die Angabe „Durchführungsverordnung (EU) 2016/166" durch die Angabe ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2202
Artikel 1 10. LMRStVÄndV Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... die §§ 12 bis 16. 4. Nach § 16 werden die folgenden §§ 17 und 18 eingefügt: „§ 17 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt. § 18 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2016/166  ... vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt." 5. Die §§ 18 und 19 werden die §§ 19 und 20. 6. Die Anlage wird wie folgt ... 6. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) Die Klammerangabe „(zu § 18 )" wird durch die Klammerangabe „(zu § 19)" ersetzt. b) Nummer 12 ...


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