Artikel 4 - Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts (VwZRNovG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Februar 2006 VwZG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt das Verwaltungszustellungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 201-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206), außer Kraft.

(2) Artikel 2 Abs. 8 Nr. 3 tritt am ersten Tag des ersten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, Artikel 2 Abs. 8 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nr. 4 tritt am ersten Tag des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.



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