Genossenschaftsregister des Amtsgerichts | | Nummer der Firma: GnR |
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts |
1. Anzahl der bisherigen Eintragungen: |
2. a) Firma: b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen: c) Gegenstand des Unternehmens: |
3. Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft: |
4. a) Allgemeine Vertretungsregelung: b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: |
5. Prokura: |
6. a) Rechtsform und Satzung: b) Sonstige Rechtsverhältnisse: |
7. Tag der letzten Eintragung: |
Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 4 EGSCE Änderung der Verordnung über das Genossenschaftsregister ... Wort „Statut" durch das Wort „Satzung" ersetzt. 17. Die Anlage 2 (zu § 25) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden nach dem Wort ... bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Absatz 1, wird die aus der Anlage 2 zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorangestellt. Die Untergliederungen der ... erhalten die Bezeichnung und Fassung, die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der Anlage 2 zu dieser Vorschrift ergibt. Die einzelnen Vorschriften der Genossenschaftsregisterverordnung ... erhalten die Überschriften, die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der Anlage 2 zu dieser Vorschrift ergeben. ...
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026