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Zitierungen von § 16 GenRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GenRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 GenRegV Eintragung von Satzungsänderungen (vom 29.05.2009)
... eingetragen (Gesetz § 16). (2) Eine Abschrift des Beschlusses (Gesetz § 16 Abs. 5 Satz 1) sowie der vollständige neue Satzungswortlaut nebst Erklärung des ... der vollständige neue Satzungswortlaut nebst Erklärung des Vorstands (Gesetz § 16 Abs. 5 Satz 2) ist zu den Akten zu nehmen. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auf ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 4 EGSCE Änderung der Verordnung über das Genossenschaftsregister
... Genossenschaft sind die Absätze 1 bis 5 nicht anzuwenden." 10. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ...
Anlage 2 EGSCE (zu Artikel 4 Abs. 2)
...  § 14 (weggefallen) § 15 Eintragung der Satzung § 16 Eintragung von Satzungsänderungen § 17 (weggefallen) § 18 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... „Satz 1" nach der Angabe „§ 285" gestrichen. (19) § 16 Abs. 2 der Genossenschaftsregisterverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober ...

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... Die Satzung (Gesetz § 11 Abs. 2 Nr. 1) ist zu den Akten zu nehmen." 8. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Eine Abschrift des Beschlusses (Gesetz ... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Eine Abschrift des Beschlusses (Gesetz § 16 Abs. 5 Satz 1) ist zu den Akten zu nehmen." 9. In § 18 Abs. 1 Satz 1 wird die ...