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§ 6 - Nachweisverordnung (NachwV)

Artikel 1 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
Geltung ab 01.02.2007; FNA: 2129-27-2-21 Umweltschutz
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§ 6 Handhabung nach Entscheidung



(1) Die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde übersendet das Original des bestätigten Entsorgungsnachweises dem Abfallerzeuger sowie eine Ablichtung dem Abfallentsorger. Das Original des Entsorgungsnachweises verbleibt beim Abfallerzeuger, der eine Ablichtung spätestens vor Beginn der Entsorgung der für ihn zuständigen Behörde zuzuleiten hat.

(2) Gilt die Bestätigung nach § 5 Abs. 5 als erteilt, so hat der Abfallerzeuger vor Übersendung der Nachweiserklärungen an die für ihn zuständige Behörde auf der ihm nach § 3 Abs. 3 Satz 1 übersandten Ablichtung der Nachweiserklärungen den Ablauf der Frist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zu vermerken. Er übersendet spätestens vor Beginn der Entsorgung die Ablichtung der Nachweiserklärungen sowie der Eingangsbestätigung nach § 4 der für ihn zuständigen Behörde.

(3) Der Abfallerzeuger hat dem Abfallbeförderer eine Ablichtung des Entsorgungsnachweises zu übergeben oder, soweit die Bestätigung nach § 5 Abs. 5 als erteilt gilt, eine Ablichtung der Nachweiserklärungen sowie der Eingangsbestätigung nach § 4. Der Beförderer, auch jeder weitere Beförderer, hat die in Satz 1 genannten Unterlagen bei der Beförderung mitzuführen und diese Unterlagen auf Verlangen den zur Kontrolle und Überwachung Befugten vorzulegen.

(4) Erfolgt die Beförderung mittels schienengebundener Fahrzeuge, so entfällt die Pflicht zur Mitführung von Unterlagen nach Absatz 3 Satz 2. In diesem Fall hat der Abfallbeförderer in geeigneter Weise sicherzustellen, dass bei einem Wechsel des Abfallbeförderers die in Absatz 3 Satz 2 genannten Unterlagen übergeben werden.

(5) Wird die Bestätigung abgelehnt, fertigt die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde für sich eine Ablichtung der Originalunterlagen an. Sie übersendet die Originalunterlagen unmittelbar an den Abfallerzeuger sowie eine Ablichtung an die für den Abfallerzeuger zuständige Behörde und den Abfallentsorger.



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Frühere Fassungen von § 6 NachwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
vom 24.02.2012 BGBl. I S. 212

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 NachwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 NachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NachwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 NachwV Freistellung und Privilegierung (vom 01.12.2019)
... sowie Auflagen für die Durchführung der Tätigkeiten bestimmen. § 6 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. (5) Der Abfallentsorger hat dem Abfallerzeuger ...
§ 9 NachwV Sammelentsorgungsnachweis
... des Sammelentsorgungsnachweises finden § 3 Abs. 1 bis 3 und die §§ 4 bis 6 entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die den Abfallerzeuger nach diesen ...
§ 19 NachwV Signatur, Übermittlung (vom 01.06.2014)
... Führung des Übernahmescheins. (3) Abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 2 übersendet die für den Abfallentsorger zuständige Behörde den ... Abfallerzeuger zur Vorlage einer Ablichtung des bestätigten Entsorgungsnachweises nach § 6 Abs. 1 Satz 2 oder der Nachweiserklärungen nach § 7 Abs. 4 Satz 2 an die für ihn ... Sammelentsorgungsnachweises nach § 9 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2, 2. der vollständigen Nachweiserklärungen nach § 9 ...
§ 29 NachwV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2014)
... mit § 9 Abs. 3 Satz 1 oder § 15 Nr. 1, zuwiderhandelt, 2. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 12 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
Artikel 4 AbfÜbFEntwV Änderung der Nachweisverordnung
... Sammelentsorgungsnachweises nach § 9 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2, 2. der vollständigen Nachweiserklärungen nach § 9 ...