§ 31 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
Artikel 4 AbfÜbFEntwV Änderung der Nachweisverordnung ... für geltende Freistellungen". e) Die Angabe zu § 31 wird gestrichen. 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... bisherigen Absatz 3 wird die Absatzbezeichnung „(3)" gestrichen. 21. § 31 wird aufgehoben. 22. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz ...
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298, 2007 I S. 2316
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7408/a145821.htm