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Artikel 64 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 64 Strahlenschutzvorsorgegesetz


Artikel 64 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 StrVG § 6, § 7, § 9, § 10

(2129-16)

Das Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610), zuletzt geändert durch Artikel 43 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

2.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt sowie die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

c)
In Absatz 3 werden die Wörter „und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Bundesministers" durch das Wort „Bundesministeriums" ersetzt.

b)
In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

4.
In § 10 Abs. 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 64 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 64 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
Artikel 1 1. StrVGÄndG Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
... vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610), zuletzt geändert durch Artikel 64 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...