Zitierungen von § 13 NDAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 NDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NDAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a NDAV Installateurverzeichnis (vom 01.01.2022)
... des Installationsunternehmens für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 abhängig machen. Der Netzbetreiber, in dessen Installateurverzeichnis die ... ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Installationsarbeiten nach § 13 Absatz 1 in der Bundesrepublik Deutschland ohne Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines ... berechtigt, von einem solchen Installationsunternehmen, das erstmals Installationsarbeiten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 in der Bundesrepublik Deutschland erbringt und nicht in ein Installateurverzeichnis eines ...
§ 14 NDAV Inbetriebsetzung der Gasanlage
... Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Netzbetreiber von dem Unternehmen, das nach § 13 Abs. 2 die Arbeiten an der Anlage ausgeführt hat, in Auftrag zu geben. Auf ...
§ 16 NDAV Nutzung des Anschlusses (vom 01.01.2022)
...  (3) Zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber gelten die §§ 7, 8, 12 und 13 Abs. 1 und 2 , § 13a, § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 sowie § 15 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
V. v. 01.11.2021 BGBl. I S. 4786
Artikel 1 NDAVÄndV Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 13 folgende Angabe eingefügt: „§ 13a Installateurverzeichnis". ... Angabe eingefügt: „§ 13a Installateurverzeichnis". 2. § 13 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Arbeiten an der Anlage dürfen, außer durch ... Verordnung tätig ist. § 13a Absatz 8 bleibt unberührt." 3. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Installateurverzeichnis ... des Installationsunternehmens für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 abhängig machen. Der Netzbetreiber, in dessen Installateurverzeichnis die Eintragung erfolgen ... ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Installationsarbeiten nach § 13 Absatz 1 in der Bundesrepublik Deutschland ohne Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines ... berechtigt, von einem solchen Installationsunternehmen, das erstmals Installationsarbeiten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 in der Bundesrepublik Deutschland erbringt und nicht in ein Installateurverzeichnis eines ... entsprechend anzuwenden." 4. In § 16 Absatz 3 wird nach der Angabe „ § 13 Abs. 1 und 2 ," die Angabe „§ 13a," ...

Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261
Artikel 3 GasNZVEV 2010 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung *)
...  13 Absatz 2 Satz 4 und 5 der Niederdruckanschlussverordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, ...

Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
Artikel 7 MesswNeuRegV Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
...  13 Absatz 2 der Niederdruckanschlussverordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed