Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung neu bekannt machen.
B. v. 22.02.2007 BGBl. I S. 258