Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 4/00 - (zu § 1 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes) (BVerfGE20060711-1 k.a.Abk.)

B. v. 14.11.2006 BGBl. I S. 2665 (Nr. 54)
Geltung ab 01.12.2006; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 1 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes ist mit dem Grundgesetz und mit dem übrigen Bundesrecht vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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