Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2006 -
1 BvL 4/00 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 1 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes ist mit dem
Grundgesetz und mit dem übrigen Bundesrecht vereinbar.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß §
31 Abs. 2 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.