Artikel 1 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes
(240-1/1)
Die Artikel II und IV des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 240-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.