Gefährliche Güter dürfen nur befördert werden, wenn deren Beförderung nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A und Kapitel 3.3 oder Anlage
2 Nr. 1.1 und 1.2 nicht ausgeschlossen und nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A zulässig ist.
§ 9 GGVSE Pflichten ... Güter gemäß ADR oder RID klassifiziert sind und gemäß § 3 befördert werden dürfen; c) dafür zu sorgen, dass die in einer ... a) zu prüfen, ob die zu befördernden gefährlichen Güter nach § 3 zur Beförderung zugelassen sind; b) sich zu vergewissern, dass bei Tankfahrzeugen, ... a) darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, wenn sie nach § 3 befördert werden dürfen; b) hat bei der Übergabe verpackter ... a) darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, wenn sie nach § 3 befördert werden dürfen; b) hat sich vor dem Befüllen zu vergewissern, ...