Zitierungen von § 6 GGVSE

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GGVSE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 GGVSE Zuständigkeiten
... einer zuständigen Behörde zugewiesen sind und für die keine Bestimmung nach § 6 dieser Verordnung erfolgt ist; 22. die Genehmigung der Klassifizierung und ...
§ 7 GGVSE Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
... in einer besonderen Bescheinigung des Tankherstellers oder eines Sachverständigen nach § 6 Abs. 5 bestätigt ist, 3. in Doppelwandtanks nach Absatz 6.8.2.1.20 Buchstabe b ...
§ 9 GGVSE Pflichten
... und b) Bereich der Eisenbahnen des Bundes die zuständige Behörde nach § 6 Abs. 15 Nr. 1a informieren. (23) Die an der Beförderung ...
Anlage 1 GGVSE (zu § 7) Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 7 gilt
... Absatz 6.8.2.4.5 ist von den Überwachungsstellen oder dem Sachverständigen nach § 6 Abs. 5 zu vermerken, welche Bedingungen der Nummern 3.1 und 3.2 erfüllt sind. 3.4 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (3. GGVSEÄndV)
V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2678
Artikel 1 3. GGVSEÄndV
... der Kommission vom 3. November 2006 (ABl. EU Nr. L 305 S. 6)" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 484 9. ZustAnpV Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
...  In § 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1, 2 Nr. 26 und Abs. 15 Nr. 5 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn in der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)
V. v. 31.01.2004 BGBl. I S. 136; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
§ 6 GGVBinSch Zuständigkeiten (vom 01.01.2007)
... Die nach § 6 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn bestehenden Zuständigkeiten zur ...

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)
V. v. 13.11.1990 BGBl. I S. 2490; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 466
Anlage GGKostV (zu Artikel 1) Gebührenverzeichnis
... den Kraftfahrzeugverkehr, der amtlichen oder amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 6 Abs. 5 Nr. 1, 2, 3, Abs. 6, 7 und 9 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ... Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zuständigen Stellen oder Personen nach § 6 Abs. 10 GGVSE. III. Teil: Eisenbahnverkehr 1. Abschnitt: Gebühren des Bundes  ... der amtlichen oder amtlich anerkannten Sach- verständigen nach § 6 Abs. 5 Nr. 1, 2, 3, Abs. 6, 7 und 9 der Gefahr- gutverordnung Straße und Eisenbahn ... Ordnung (StVZO) zuständigen Stellen und Personen nach § 6 Abs. 10 GGVSE 1. Fahrzeug Für die Untersuchung im ... 511 Tanks der Kesselwagen (Kapitel 6.8 RID, § 6 Abs. 5 Nr. 2 GGVSE) Für die - erstmalige ... 5. Abschnitt: Anerkennung von Sachverständigen nach § 6 Abs. 9 und § 6 Abs. 16 GGVSE 620 Amtliche Anerkennung als ... 5. Abschnitt: Anerkennung von Sachverständigen nach § 6 Abs. 9 und § 6 Abs. 16 GGVSE 620 Amtliche Anerkennung als Sachverständiger ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed