Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.07.2017 aufgehoben
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Eingangsformel - Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV)

V. v. 13.11.2003 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch § 8 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2367
Geltung ab 30.06.2003; FNA: 610-1-15 Allgemeines Steuerrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 90 Abs. 3 Satz 5 der Abgabenordnung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613) der durch Artikel 9 Nr. 3 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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